Insichgeschäft
Rz. 7
Ein Insichgeschäft ist ein Geschäft mit sich selbst, z.B. Ein Gesellschafter mit Alleinvertretungsmach kauft ein Geschäftsauto von der GbR. Er handelt im Namen der Gesellschaft und im eigenen Namen.
Ein Insichgeschäft ist nach
§ 181 BGB@ verboten. Gesellschafter können aber eine Befreiung von der Beschränkung von
§ 181 BGB@ erhalten (weitere Detail, siehe
Insichgeschäft).
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